Welchen Abschluss kann ich machen?
Sie schließen die Ausbildung gemeinsam mit Ihrem Hund als Mensch–Hund-Team ab. Unsere Basisausbildung wird nach den Qualitätskriterien der ESAAT durchgeführt; NeTTeHunde MG ist dafür als Ausbildungsanbieter akkreditiert. Welche Bezeichnung Sie nach bestandener Abschlussprüfung führen können, richtet sich nach Ihrer beruflichen Qualifikation:
Therapiebegleithund-Team: für Fachkräfte mit einem medizinischen oder therapeutischen Berufsabschluss, zum Beispiel aus Ergotherapie, Logopädie, Psychologie, Psychotherapie, Medizin oder Pflege.
Pädagogikbegleithund-Team: für pädagogische und soziale Fachkräfte, zum Beispiel Erzieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter oder Sozialhelferinnen und Sozialhelfer.
Schulhund-Team: für Lehrkräfte, die ihren Hund im Unterricht oder im Schulalltag einsetzen möchten.
Besuchshund-Team: für Ehrenamtliche, fachfremd Berufstätige oder Personen ohne mindestens zweijährige Fachausbildung im Sozial-, Gesundheits- oder Bildungsbereich.
Die Basisausbildung ergänzt Ihre vorhandene berufliche Qualifikation. Sie ersetzt keine medizinische, therapeutische oder pädagogische Berufsausbildung.
Anforderungen an Sie als Bezugsperson
Als Halterin oder Halter sind Sie zugleich die feste Bezugsperson Ihres Hundes. Im späteren Einsatz behalten Sie sowohl die Klientinnen und Klienten als auch Ihren Hund im Blick. Sie lernen, tiergestützte Angebote mit einem klaren Ziel zu planen, an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der jeweiligen Zielgruppe auszurichten und anschließend zu dokumentieren und zu reflektieren.
Die Grundlage bildet das Beziehungsdreieck aus Klientin oder Klient, Hund und Bezugsperson. Sie geben Ihrem Hund Orientierung, erkennen Stress- und Belastungssignale und passen eine Situation rechtzeitig an oder beenden sie. Voraussetzung sind ein bestandener Eignungstest, ein Mindestalter von 18 Jahren, ein offener Umgang mit Menschen und die Bereitschaft, den Hund über positive Verstärkung auszubilden.
Anforderungen an Ihren Hund
Ihr Hund muss nicht jede Situation sofort souverän meistern und auch nicht zu jedem Menschen Kontakt aufnehmen wollen. Er sollte jedoch körperlich und emotional gesund, gut sozialisiert und grundsätzlich offen für seine Umwelt sein. Wichtig sind außerdem eine verlässliche Orientierung an Ihnen, eine angemessene Signal- und Impulskontrolle sowie die Fähigkeit, nach Aufregung wieder zur Ruhe zu finden.
Der Hund wird in der tiergestützten Arbeit nicht als Hilfsmittel verstanden, sondern als aktiv beteiligter Partner. Kontakte und Aufgaben sollen freiwillig erfolgen. Rückzug, Pausen oder das Ablehnen einer Situation müssen jederzeit möglich sein. Eine tiergestützte Intervention ist nicht erfolgreich, wenn der Mensch davon profitiert, der Hund dabei aber überfordert wird. Deshalb stehen das Wohlbefinden des Menschen und das Tierwohl gleichwertig im Mittelpunkt.
Fördermöglichkeit: Bildungsscheck
Für die Basisausbildung kann unter Umständen eine Förderung über einen Bildungsscheck möglich sein. Bitte prüfen Sie vor der Buchung eigenständig, ob Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen und förderberechtigt sind.
Die Beantragung und Prüfung der Förderfähigkeit erfolgt durch die zuständige Stelle. Weitere Informationen https://www.mags.nrw/bildungsscheck